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Patientenakten im Bundesarchiv in Berlin
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Ab sofort personenbezogene Suche nach Patientenakten online möglich! Namen von Opfern der NS-"Euthanasie" Dass meine Tante Anna heute einen festen Platz im Familiengedächtnis hat, war unter anderem möglich, weil ich ihren Namen auf einer nach deutschem Recht illegalen Namensliste im Internet gefunden habe. Die öffentliche Nennung der Namen von "Euthanasie"-Opfern wurde durch Archivregelungen lange verhindert. 2018 gab es eine wegweisende Änderung. Seitdem ermöglicht das Bundesarchiv eine personenbezogene Suche in einer Online Datenbank, die auf den Namen von etwa 30.000 Opfern der „Aktion T4“ basiert. siehe auch Namen von Euthanasie-Opfern
Im Berliner Bundesarchiv werden etwa 30.000 Patientenakten der ersten Phase der NS-"Euthanasie” Aktion "T4" archiviert. Sie wurden 1990 im ehemaligen "NS-Archiv" des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gefunden. Ca. 40.000 weitere Akten von den insgesamt 70.000 Menschen die bis August 1941 der "Aktion T4" zum Opfer fielen, gelten als vernichtet. Die Patientenakten unterstehen besonderen Benutzungsbedingungen und können für wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie von den nächsten Angehörigen eingesehen werden.
Weitere Auskünfte
Die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen "Euthanasie"-Tötungszentren bieten nicht nur vor Ort umfangreiche Informationen an sondern auch zunehmend digital. In Grafeneck wird seit 2014 erfolgreich an dem Projekt "Barrierefreie Gedenkstätte" gearbeitet. Seit Februrar 2022 gibt es eine barrierefreie Internetseite, die von einem inklusiven Team der Gedenkstätte Brandenburg an der Havel erarbeitet wurde!! Zwei Beispiele von vielen.
Wenn es um Menschen geht, die im Laufe der "dezentralen Euthanasie" nach 1941 ermordet wurden, gestalten sich die Nachforschungen sehr schwierig. Ob es sich um einen natürlichen Tod - mitbedingt durch die verbreitet herrschende Unterernährung - oder um einen gezielten Mord handelte, ist in vielen Fällen nicht mehr zu klären. Da es keine zentrale Stelle für Anfragen gibt, muss man häufig viele Schritte unternehmen. Informationen gibt es z.B. - in den ehemaligen Heil- und Pflegeanstalten, in denen die Betreffenden Patienten waren, - in kommunalen bzw. Landesarchiven, in kirchlichen Archiven, in Archiven von Landeswohlfahrtsverbänden.
Im Verlauf meiner Spurensuche ergaben sich zahlreiche Kontakte mit Archiven, verschiedenen Institutionen und Verwaltungen. Nicht immer verhielten sie sich kooperativ. Mal bekam ich keine oder nur eine sehr späte Antwort auf meine Anfrage, mal wurden neben der ärztlichen Schweigepflicht das postmortale Persönlichkeitsrecht oder andere Hinderungsgründe für einen ablehnenden Bescheid bemüht. Die Datenschutzvorschriften sind außerdem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was die Angelegenheit zusätzlich verkompliziert. Doch trotz einiger sehr negativer Erfahrungen war die Mehrzahl der Menschen, die ich um Auskunft und Informationen gebeten habe, überaus entgegenkommend. Unter dem Strich zeigen meine Erfahrungen, dass es entscheidend von den einzelnen Mitarbeitern abhängt, inwieweit der vorgegebene rechtliche Rahmen ausgeschöpft wird.
Kompetente Beratung bekommt man auf dem Informations- und Gedenkportal 'Gedenkort-T4'. Vorab kann man in den FAQs nachsehen, ob die jeweilige Frage eventuell schon beantwortet wurde. https://www.gedenkort-t4.eu/kontakt-und-faq
siehe auch
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